Die Umsetzung der ICH Q3D-Leitlinie für metallische Verunreinigungen im Europäischen Arzneimittelrecht und im Europäischen Arzneibuch bringt eine Reihe grundlegender Veränderungen mit sich. Sie gilt nicht nur für die Zulassung neuer Produkte mit neuen Wirkstoffen, sondern auch für neue Produkte mit bereits bekannten Wirkstoffen und darüber hinaus für alle bereits zugelassenen Produkte. Grundsätzlich muss das potentielle Vorhandensein metallischer Verunreinigungen im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden, wobei alle möglichen Kontaminationsquellen in Betracht zu ziehen sind. Basierend auf dem Ergebnis der Risikobeurteilung und der erhaltenen analytischen Daten muss ggf. die Kontrollstrategie angepasst werden. Eine der großen Herausforderungen, die mit der Umsetzung der Leitlinie verbunden sind, ist die Beschaffung zuverlässiger Daten von Seiten der Lieferanten. (Prof. Dr. Markus Veit)
Bei der Umsetzung der ICH Q3D-Leitlinie im Unternehmen spielt die Risikobeurteilung eine zentrale Rolle. Dieser Schritt ist sehr komplex und erfordert gute Planung, um sowohl den personellen als auch den zeitlichen Aufwand zu optimieren und die Kosten möglichst gering zu halten. Die Entscheidung für einen der Ansätze (Komponenten- oder Produktansatz) sollte von Fall zu Fall getroffen werden. Um den Erfolg des Projekts ohne negative Auswirkungen auf die Ressourcen sicherzustellen, ist ein umfassendes Verständnis der Anforderungen der Leitlinie erforderlich. Die Durchführung der Risikobeurteilung wird anhand von Beispielen erläutert. (Dr. Paulino Alonso)
Freigaberelevante Prüfungen können aus verschiedenen Gründen an externe Prüflabore vergeben werden. Diese müssen ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt haben und unterliegen der Arzneimittelüberwachung. Soll neben der Prüfung auch die Freigabe durch das Labor erfolgen, muss es eine Erlaubnis nach § 13 AMG besitzen.
Die Vergabe von Prüfungen an Dritte bedarf eines Verantwortungsabgrenzungsvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine gewisse Basisanalytik muss im herstellenden Betrieb vorgenommen werden (§ 9 AMWHV).Vor Auftragsvergabe muss ein Audit stattfinden, um sicherzustellen, dass die Prüfungen in dem ausgewählten Labor nach den eingereichten Prüfvorschriften und gemäß den GMP-Vorgaben durchgeführt werden können.
Vor der Aufnahme der Routineanalytik muss im Rahmen eines Methodentransfers (nach Plan) nachgewiesen werden, dass das übernehmende Labor in der Lage ist, die Prüfungen in der gleichen Qualität durchführen zu können wie das übergebende Labor. Bei komplizierten Prüfverfahren, zur Etablierung eines für das übernehmende Labor komplett neuen Prüfverfahrens oder falls Abweichungen von den bisherigen Prüfverfahren vorherzusehen sind, ist eine Revalidierung bzw. Neuvalidierung der Methoden vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Form eines Analysenzertifikates übermittelt. (Dr. Frank Böttcher)
Die GMP-Audit-Checkliste wurde redaktionell geprüft und auf den aktuellen Stand des EU-GMP-Leitfadens gebracht. Es ergaben sich lediglich Änderungen zu den Fragen, die auf die AMWHV referenzieren. Diese berücksichtigt neu auch die Möglichkeit der elektronischen Datenerfassung.
Dieses Kapitel wurde redaktionell geringfügig überarbeitet. Daraus ergaben sich folgende Änderungen:
Der inhaltliche Schwerpunkt dieses Aide-Mémoires der ZLG liegt auf der analytischen Methodenvalidierung. Diese beginnt bereits beim Probenzug, der repräsentativ sein muss. Der Validierungsumfang orientiert sich an der Art der Bestimmung. Die Anforderungen an die analytischen Kenngrößen werden ausführlich beschrieben und die wichtigsten Inhalte von Validierungsplan und -bericht werden aufgelistet.
Aber auch das Thema Methodentransfer kommt nicht zu kurz. Es wird erläutert, welche Inhalte eine Risikobeurteilung zur Festlegung der Validierungsaktivitäten am neuen Standort haben sollte, und welche Dokumente bei einem Methodentransfer mindestens vorliegen müssen. Im Sinne des Lebenszykluskonzeptes ist es auch erforderlich, qualitätsrelevante Änderungen im Rahmendes Änderungsmanagementsystems zu dokumentieren.
Das von der EFG 10 erstellte Dokument ist Teil einer Reihe neuer Aide-Mémoires zum Themenbereich Qualifizierung und Validierung. Dazu gehört auch Kapitel D.9 Aide-Mémoire 07122901: Inspektion der Validierung von Herstellprozessen (Prozessvalidierung).
Seit der letzten redaktionellen Überarbeitung der AMWHV wurden folgende Änderungen mit Wirkung vom 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBI) bekanntgegeben:
Seit der letzten redaktionellen Überarbeitung der AM-HandelsV wurden folgende Änderungen mit Wirkung vom 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBI)bekanntgegeben:
Dieses neue Fragen und Antworten-Dokument umfasst 13 Fragen, die im Bezugzur „Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilites“ stehen. Eindeutig geklärt wird z. B.
Wir stellen Ihnen dieses wichtige Q&A-Dokument mit einer deutschen Übersetzung des Verlags zur Verfügung.
Die FDA veröffentlicht jährlich eine aktuelle Version des Code of Federal Regulations. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass in allen Teilen Änderungen vorgenommen wurden. Wir haben die im GMP-BERATER enthaltenen Teile des 21 CFR geprüft. In der Fassung vom 1.4.2018 haben sich keine Änderungen ergeben. Sie erhalten ein neues Deckblatt mit aktualisiertem Datum.
Das Fragen und Antworten-Dokument zu ICH Q11 (Development and Manufacture of Drug Substances) umfasst speziell den Bereich Auswahlprozesse von Ausgangsstoffen sowie die dazugehörige Begründung für einen Zulassungsantrag und/oder ein Master File. Der Fokus liegt dabei auf chemischen Wirkstoffen.
Dabei soll das Dokument nicht isoliert betrachtet werden, sondern stets im Zusammenhang mit den Grundlagen aus ICH Q11 Abschnitt 5 (Selection of Starting Material and Source Material).
Bildlich ergänzt werden die 16 Fragen und Antworten in Form von Entscheidungsbäumen, die den kompletten Entscheidungsablauf für einen Ausgangsstoff darstellen. Sie finden sich im Annex 1 des Dokuments.
Dieses Dokument stellen wir Ihnen mit deutscher Übersetzung zur Verfügung.