12.05.2016

GMP-BERATER AL 44

Nachstehend finden Sie eine Auflistung und kurze Zusammenfassungen der neuen und aktualisierten Kapitel.

GMP-Praxiswissen

  Glossar
  Abkürzungsverzeichnis
3.G Versorgungstechnik
4.A Anlagenplanung
6.A Anforderungen aus Behördensicht
6.I Qualifizierung im Lebenszyklus
22.B Qualitätsmanagementsystem
22.C Personal
22.G Risikomanagement

GMP-Regularien

J.3.D ICH Q3D: Leitlinie für metallische Verunreinigungen

GMP-Praxiswissen (Band 0–7)

Glossar

Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie ein komplett überarbeitetes Glossar mit knapp 1000 Begriffsbestimmungen und über 77 neuen Definitionen aus offiziellen Glossaren, wie z. B. dem AMG, dem EU-GMP-Leitfaden, den Leitlinien der FDA, ICH, PIC/S oder der WHO. Die Sammlung der Definitionen aus den verschiedenen Regelwerken ermöglicht einen direkten Vergleich und ist somit eine ideale Grundlage für die eindeutige Kommunikation in der Pharmaindustrie und bei Lieferanten. Für alle Begriffe, die aus englischen Glossaren stammen, ist der englische Begriff in Klammern hinter dem deutschen Begriff angegeben.

Abkürzungen

Auch das Abkürzungsverzeichnis wurde komplett überarbeitet und enthält rund 950 international gängige Abkürzungen.
 

Kapitel 3 Räume

3.G Versorgungstechnik

Unter dem Begriff Versorgungstechnik sind mehrere Gewerke zusammengefasst, die hauptsächlich der Ver- und Entsorgung von Räumen, aber auch Prozessanlagen dienen. Anforderungen an eine GMP-gerechte Ausführung der haustechnischen Installationen findet man im EU-GMP-Leitfaden. Hier geht es vor allem um gute Reinigbarkeit und Zugänglichkeit. Außerdem sollen Installationen selbst keine Kontaminationsquelle darstellen. Die Beheizung von Produktionsbereichen erfolgt über die Lüftung. In Nebenbereichen können Hygiene-Heizkörper verwendet werden.Die Lüftungsanlage ist ein elementarer Bestandteil der Versorgungstechnik. Für die Aufrechterhaltung von Druckkaskaden ist die Dichtigkeit der Räume ein entscheidender Faktor. Die Kältetechnik dient der Versorgung von Prozess- und Infrastrukturanlagen. Eine Kondensatbildung ist möglichst zu vermeiden. Für die Sanitärinstallationen gilt Hygiene als oberstes Gebot, um eine mikrobielle Kontamination zu vermeiden. Besonderes Augenmerk gilt aber auch der Abwasserbehandlung und -entsorgung. Die Elektro-, Mess- und Regeltechnik betrifft alle Gewerke der Versorgungstechnik. Schaltschränke sollten im Technikbereich platziert werden. Monitoringsysteme zur Überwachung qualitätsrelevanter Parameter unterliegen den Anforderungen an die Qualifizierung computergestützter Systeme. Die Gebäudeautomation bildet den Überbegriff für die Gesamtheit aller Regel-, Steuer und Überwachungseinrichtungen in einem Gebäude. Alle haustechnischen Systeme, die GMP-relevant sind, müssen gemäß den Vorgaben des Annex 15 qualifiziert werden. (Dr. Thomas Schreiner, Olaf Stoll)

Kapitel 4 Anlagen

4.A Anlagenplanung

Die Anlagenplanung hat eine bedeutende Stellung bei der Beschaffung einer Anlage. Gerade in dieser Phase müssen alle späteren Aspekte in Betracht gezogen werden und in die Anlagenanforderungen einfließen. Insbesondere sind zu berücksichtigen: Qualifizierungsvorgehen, Anforderungen an Material, Bau- und Konstruktionselemente, Hygieneanforderungen, Reinigungstauglichkeit, Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit, identifizierte Risiken aus Herstell- und Reinigungsprozessen, Anforderungen an moderne Herstellmethoden, Bedienfreundlichkeit, etc.. Je umfassender und detaillierter diese Phase durchgeführt.

Kapitel 6 Qualifizierung

6.A Anforderungen aus Behördensicht

Qualifizierungen sollen die Geeignetheit von Anlagen für ihren vorgesehen Zweck belegen. Für die Qualifizierung der Anlagen im Herstellungsbereich ist der Leiter der Herstellung verantwortlich. Bei der Übertragung der Qualifizierungsarbeiten an Dritte müssen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem Vertrag geregelt werden. Qualifizierungen sind in Form von Qualifizierungsplänen und -berichten zu dokumentieren und jährlich im Rahmen des PQR zu überprüfen. Die Qualifizierung wird in den Stufen von DQ, IQ, OQ und ggf. PQ abgearbeitet. Dabei können FAT- und SAT-Tests berücksichtigt werden. Die Arbeiten jeder Stufe sind genau anzuweisen (Qualifizierungsplan) und ihre Durchführung zu dokumentieren (Qualifizierungsbericht). Die Aufrechterhaltung des Qualifizierungsstatus erfolgt durch das kontinuierliche Anlagenmonitoring sowie durch die Änderungskontrolle. (Dr. Michael Hiob)
 

6.I Qualifizierung im Lebenszyklus

Der Lebenszyklus einer Anlage beginnt mit der initialen Qualifizierung und endet mit der Stilllegung. Ein einmal erreichter Qualifizierungsstatus muss über den gesamten Lebenszyklus bis hin zur Stilllegung der Ausrüstung garantiert werden. Dies erreicht man über regelmäßige Kalibrierungs-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, ein effektives Änderungsmanagement und regelmäßige Überprüfungen (Periodischer Review). Änderungen können je nach ihrer Kritikalität und Auswirkung auf das Gesamtsystem zu einer Requalifizierung führen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen führt dazu, dass die Komplexität der Anlage während ihres Lebenszyklus zunimmt. Dies erfordert eine gut organisierte und kontinuierlich gepflegte Dokumentation der Anlage und ihrer Historie. Auch das Ausfallrisiko nimmt mit der Betriebsdauer zu. Die damit verbundenen Risiken und Maßnahmen sind in einer gesonderten Risikoanalyse zu bewerten. (Ulrike Reuter)
 

Kapitel 22 Medizinprodukte

Beginnend mit dieser Aktualisierung wird das Kapitel Medizinprodukte einem umfassenden Review unterzogen.

22.B Qualitätsmanagementsystem

Das Management muss auf höchster Ebene seine Unterstützung und aktive Teilnahme an der Etablierung und Pflege des QMS zum Ausdruck bringen. Qualitätsziele und Qualitätsgrundsätze müssen definiert, dokumentiert und in der gesamten Organisation kommuniziert werden. Durch regelmäßig angesetzte Management-Reviews wird das Management über den guten Zustand des QMS informiert und kann eventuell erforderliche Änderungen anweisen. Interne Audits sollten gemäß etablierten schriftlichen Anweisungen geplant, durchgeführt und kommuniziert werden. Nachgewiesene Mängel sollten bewertet und zeitnah beseitigt werden. Im europäischen Bereich sind neben internen Audits auch externe Audits benannter Stellen für Medizinprodukte der Risikoklassen II und III erforderlich. Derartige externe Audits begründen ein sogenanntes „Richtlinienzertifikat“ und bestätigen dem Hersteller nach außen hin, dass sein Qualitätssicherungssystem bzgl. des auditierten Aspektes grundsätzlich keinerlei Mängel aufweist. Derartige Zertifikate sind ein Teil der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten im europäischen Wirtschaftsraum. (Dr. Volker Lücker, Katherine M. Wortley, Claudia Pachl)

22.C Personal

Das Management ist dafür verantwortlich, dass geeignetes Personal mit der erforderlichen Ausbildung und Erfahrung zur Verfügung steht. Das Management muss den Schulungsbedarf bestimmen und gewährleisten, dass alle Mitarbeiter angemessen geschult sind. Anforderungen an Personal, Gesundheit, Hygiene, Verhaltensweisen und Bekleidung müssen definiert, dokumentiert und kommuniziert werden. Zur Sicherstellung der Qualitätsziele ist außerde meine geeignete Infrastruktur erforderlich. Externe Dienstleister müssen anhand ihrer Qualifikation ausgewählt und bewertet werden. (Dr. Volker Lücker, Katherine M. Wortley, Claudia Pachl)

22.G Risikomanagement

Das Risikomanagement ist eine wesentliche Anforderung während des gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts. Die Grundsätze des Risikomanagements für Medizinprodukte sind in der Norm ISO EN 14791 beschrieben. Kennzeichnend für das Risikomanagement von Medizinprodukten sind die produktspezifische Gefahrenanalyse und die Nutzen-Risiko-Abwägung als Voraussetzung für die Produktentwicklung. Sobald das Medizinprodukt auf dem Markt ist, müssen Reklamationen und Vorkommnismeldungen anhand der Risikoanalyse bewertet werden. Ergeben sich daraus Änderungen am Design oder Prozess, müssen diese umgehend umgesetzt werden. Die Risikomanagementakte spielt daher eine wichtige Rolle für jedes Medizinprodukt. (Dr. Volker Lücker, Katherine M. Wortley, Claudia Pachl)

 

GMP Regularien (Band A–H)

Kapitel J ICH-Leitlinie

J.3.D ICH Q3D: Leitlinie für metallische Verunreinigungen

Bereits im Dezember 2014 hat die ICH auf ihrer Website die finale Version der Guideline for Elemental Impurities veröffentlicht. Die Leitlinie zu metallischen Verunreinigungen in Arzneimitteln ist als folgerichtige Ergänzung zu den Dokumenten ICH Q3A (Impurities in New Drug Substances), ICH Q3B (Impurities in New Drug Products) und ICH Q3C (Guideline for Residual Solvents) zu sehen. Angesprochen werden die grundlegenden Anforderungen zu einem risikobasierten Ansatz zur Bestimmung, Kontrolle und Begrenzung von metallischen Verunreinigungen in Wirkstoffen, Hilfsstoffen und Fertigarzneimitteln. Eingegangen wird z. B. auf

  • die Berechnung eines PDE-Wertes (permitted daily exposure – zulässige Tageshöchstmenge) für alle gängigen metallischen Verunreinigungen
  • mögliche Quellen für Verunreinigungen
  • analytische Verfahren zur Bestimmung der Verunreinigungen
  • die geeignete Laborausrüstung
  • die Sicherheitsbewertung von Verunreinigungen
  • die Klassifizierung der Verunreinigungen
  • Grenzwertangaben zu metallischen Elementen.

Allein schon der Umfang des Dokumentes macht deutlich, wie komplex die Leitlinie ist. Das rechtfertigt auch die Gewährung einer Umsetzungsfrist von 3 Jahren, denn für alle Verantwortlichen der Pharmaindustrie gibt es einiges zu tun. Die ICH hat bereits entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt. Auf der Website finden sich neben einer Audio-Präsentation acht Q3D-Trainingsmodule. Geplant ist außerdem ein Q&A-Dokument. Dieses wichtige Dokument stellen wir Ihnen mit einer verlagseigenen deutschen Übersetzung zur Verfügung.