21.12.2015

EU-GMP-Leitfaden AL 12

Mit der 12. Aktualisierung möchten wir Sie über die neuesten Änderungen und Aktualisierungen des EU-GMP-Leitfadens informieren und Ihnen die entsprechenden Kapitel in der aktuellen Fassung zur Verfügung stellen.

  • 3.3 EU-GMP-Leitfaden Teil III
    • 3.3.5.1 Import von Wirkstoffen für Humanarzneimittel Fragen und Antworten Version 5.1
    • 3.3.7 Leitlinien für die formalisierte Risikobewertung zur Ermittlung der angemessenen guten Herstellungspraxis für Arzneiträgerstoffe in Humanarzneimitteln
  • 4 Anhänge
    • 4.16 Anhang 16 Zertifizierung durch eine Sachkundige Person und Chargenfreigabe
    • 4.17.1 Entwurf – Anhang 17 Echtzeit-Freigabeprüfung
  • 5 EU-GDP-Leitlinien
    • 5.3 Leitlinien zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln

3.3 EU-GMP-Leitfaden Teil III

3.3.5.1 Import von Wirkstoffen für Humanarzneimittel Fragen und Antworten Version 5.1

In diesem Fragen-und-Antworten-Dokument zum Wirkstoffimport wurde die Frage 34 aktualisiert. Demnach sind GMP-Nichteinhaltungserklärungen nun durch die EudraGMDP-Datenbank öffentlich zugänglich.

3.3.7 Leitlinien für die formalisierte Risikobewertung zur Ermittlung der angemessenen guten Herstellungspraxis für Arzneiträgerstoffe in Humanarzneimitteln

Nach zweijähriger Konsultationszeit hat die Europäische Kommission am 21. März 2015 diese lang erwarteten Leitlinien in finaler Version veröffentlicht. Inhaber der Herstellungserlaubnis sind verpflichtet, die angemessene gute Herstellungspraxis anhand einer formalisierten Risikobewertung zu ermitteln. So soll z. B. unter Punkt 2.3 „… der Inhaber der Herstellungserlaubnis für jeden einzelnen verwendeten Arzneiträgerstoff, von jedem einzelnen Hersteller die Risiken für Qualität, Sicherheit und Funktion jedes einzelnen Arzneiträgerstoffes von dessen Quelle – sei diese tierisch, mineralisch, pflanzlich oder synthetisch usw. – bis zu dessen Aufnahme in das fertige Arzneimittel in seiner Darreichungsform ermitteln…“. All dies muss in ausreichender Form dokumentiert werden. Evaluiert werden muss auch die Lieferkette – einschließlich Kühlkettenmanagement, den Lagerbedingungen, der Arzneiträgerstoffstabilität oder auch das Potenzial von Kontaminationen. Eine Risikobewertung gemäß diesen Leitlinien sollte bis zum 21.März 2016 durchgeführt werden.

4 Anhänge

4.16 Anhang 16 Zertifizierung durch eine Sachkundige Person und Chargenfreigabe

Die EU Kommission hat die lang erwartete Endfassung des umfassend revidierten Anhangs 16 des EU-GMP-Leitfadens veröffentlicht, die am 15. April 2016 in Kraft treten wird. Die Revision erfolgte, um der fortschreitenden Globalisierung der pharmazeutischen Lieferkette Rechnung zu tragen und gleichzeitig neue Qualitätskontrollstrategien einzuführen. In erster Linie soll dem Eindringen von gefälschten Arzneimitteln in die Lieferkette weiter vorgebeugt werden. Es wurden aber z. B. auch die Vorgaben aus den ICH-Dokumenten Q8, Q9 und Q10 miteinbezogen. Die finale Version zeigt große Übereinstimmung mit der Entwurfsversion. Neu ist für importierte Arzneimittel die Möglichkeit des Probenzugs im Drittland. Hierzu muss in jedem Fall eine technische Begründung und ein formaler Qualitätsrisikomanagement-Prozess dokumentiert sein. Wir haben dieses wichtige Dokument umgehend übersetzen lassen und stellen es Ihnen bereits mit dieser Aktualisierung zur Verfügung.

4.17.1 Entwurf – Anhang 17 Echtzeit-Freigabeprüfung

Der EU-GMP-Leitfaden wird kontinuierlich überarbeitet. Um die Überarbeitungsprozesse für Sie transparenter zu gestalten, nehmen wir den Anhang 17 bereits in seiner Entwurfsversion in den EU-GMP-Leitfaden auf. Wir stellen Ihnen diese als Vergleichsdatei mit der derzeit gültigen Fassung zur Verfügung (beide Versionen in englischer Sprache. Die Europäische Kommission hat am 15. September 2015 eine 7-seitige Entwurfsversion zum Anhang 17 vorgelegt. Der Entwurf mit dem Titel Annex 17: Real Time Release Testing – Echtzeit-Freigabeprüfung, soll die Version des Anhangs 17 aus dem Jahr 2002 ersetzen, deren Priorität noch auf der parametrischen Freigabe für sterile Produkte liegt. Seither ergaben sich jedoch signifikante Änderungen im GMP-Bereich, dies vor allem durch die Einführung der Richtlinien ICH Q8, Q9, Q10 und Q11. Eine Anpassung an das geänderte regulatorische Umfeld ist damit längst überfällig. Der Fokus liegt nun auf der Implementierung eines sicheren Systems zur Echtzeit-Freigabeprüfung (Real Time Release Testing, RTRT). Dieses Konzept soll nun auch auf Herstellungsprozesse
von biologischen Wirkstoffen, Wirkstoffen und Zwischenprodukten angewendet werden können. Fortschritte in der Anwendung von prozessanalytischen Technologien (PAT, Process Analytical Technologies), von Quality by Design (QbD) und den Prinzipien des Qualitätsrisikomanagements (QRM) ermöglichen nun eine angemessene Kombination von verschiedenen Formen der Prozesskontrolle. Darüber hinaus, liefert eine zeitnahe Überwachung und Verifizierung von vorgegebenen Produkteigenschaften während des Herstellungsprozesses
genauere Hinweise auf die Produktqualität, als eine reine Kontrolle des Endproduktes.

5 EU-GDP-Leitlinien

5.3 Leitlinien zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln

Dieses Dokument wurde am 21. März 2015 von der Europäischen Kommission in finaler Version veröffentlicht. Die Leitlinien zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe richten sich an Importeure und Vertreiber von Wirkstoffen für Humanarzneimittel. Sie gelten ebenfalls für Vertreiber, die selbst hergestellte Wirkstoffe vertreiben. Das 9-seitige Dokument ist in acht Kapitel gegliedert. Im Kapitel 2 „Qualitätssystem“ werden z. B. explizit geeignete Korrektur- bzw. Vorbeugemaßnahmen (CAPA) gefordert. Abweichungen von festgelegten Verfahren müssen dokumentiert und untersucht werden. Außerdem sind die Zuständigkeiten der Geschäftsführung klar zu definieren. Die Leitlinien sind seit dem 21. September 2015 in Kraft.


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